Datenschutzerklärung

Der Förderverein des Dietrich Bonhoeffer-Gymnasiums e.V. in Bergisch Gladbach ist der Einhaltung des Datenschutzes im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten wenden wir folgende Grundsätze an:

1. Zweckbindung und Datenminimierung:

Wir erheben und verarbeiten nur solche personenbezogenen Daten, die für Tätigkeiten zur Erfüllung der Ziele des Vereins im Sinne seiner Satzung notwendig sind. Zu diesen Tätigkeiten gehören die Einziehung der Mitgliedsbeiträge, die Einladung zu Mitgliederversammlungen und die Information über Vereinsaktivitäten und Neuigkeiten.

Darüber hinaus erheben und verarbeiten wir keine weiteren persönlichen Daten.

Wir erheben personenbezogene Daten nur direkt von den betroffenen Personen nach deren Einwilligung. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Wir verwenden keine Daten aus anderen Quellen.

2. Richtigkeit der Daten

Wir halten die Daten auf dem aktuellsten Erkenntnisstand. Falsche oder fehlerhafte Daten korrigieren wir bei Bekanntwerden oder löschen sie auf Wunsch der betroffenen Person.

3. Datensparsamkeit und Speicherbegrenzung

Wir speichern Daten nur solange, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist.

Entfällt die Zweckbindung, löschen wir die gespeicherten Daten.

Auf Wunsch oder bei Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung löschen wir die personenbezogenen Daten.

4. Integrität und Vertraulichkeit

Wir behandeln alle personenbezogenen Daten vertraulich. Alle mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betrauten Personen im Verein sind auf den Datenschutz und die Verschwiegenheit verpflichtet.

Wir geben personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter.

5. Rechenschaftspflicht

Der Vorstand des Vereins ist für die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze verantwortlich.

Er gibt betroffenen Personen Auskunft über ihre vom Verein gespeicherten personenbezogenen Daten.

Im Falle einer Datenpanne, d.h. der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, unterrichtet er die Aufsichtsbehörde innerhalb der gesetzlichen Frist sowie ggf. die betroffene Person.

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